Nicht alle gewerblich genutzten PC mit Internetanbindung sind automatisch GEZ Pflichtig. Des weiteren müssen Gewerbetreibende nur einmal Rundfunkgebühren bezahlen unabhängig von der Anzahl der Empfangsgeräte. So entschied das Braunschweig Verwaltungsgericht. (Aktenzeichen 4 A 149/07)
